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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

 

 

 

 

APO vom 20. März 2003

Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist vornehmlich die Vorbereitung auf die Unterrichtspraxis am Gymnasium und an der Gesamtschule unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsziele sowie des spezifischen Auftrages der Gymnasien, aufbauend auf den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Zur Ausbildung gehört auch eigenverantwortlicher Unterricht. Die Ausbildung muss sich in angemessenem Umfang auf den Unterricht der gymnasialen Oberstufe beziehen." (Ausnahme: Kunstfach + Sek.I) § 35


Pflichtveranstaltungen und Aufgaben

Erläuterungen

Allgemeine Seminarsitzungen


Themen und Gegenstände:
allgemeine Unterrichtslehre
Pädagogik, besonders in Ihrem Bezug zur heutigen Schul- und Erziehungswirklichkeit
Sozialpädagogik
pädagogisch relevante Gebiete der Psychologie
und der Soziologie
Fragen zur europäischen Dimension des Unterrichts
Themen der Bildungspolitik und Schulreform
und
- Fragen der Koedukation
- der Interaktion von Behinderten
- von Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und
fächerübergreifende Aspekte der Erziehung, so z.B.
- Medienerziehung
- Umwelterziehung
- Gesundheitserziehung
- Sexualerziehung
- Friedenserziehung
- Verkehrserziehung

2-stündig/Woche unter Vorsitz
des Seminarleiters und zusammen
mit den Referendaren/Innen des gleichen Semesters.

Fachsitzung

in jedem Fach 2-stündig/Woche: Fachdidaktik und -methodik

Medienkunde und Informationstechnische Bildung

Teilnahmebestätigung

Kursus Erste Hilfe

Teilnahmebestätigung

Teilnahme an Veranstaltungen der Ausbildungsschulen

Unterrichtspraktische Ausbildung:
Hospitation
Unterricht unter Aufsicht

insgesamt 16 Stunden pro Woche
anteilig

eigenverantwortlicher Unterricht

10 Wochenstunden über ein Schuljahr Unterrichtvertretung nach Belastung
unterschiedliche Klassenstufen und im Rahmen der Möglichkeiten unterrichtliche Erfahrung an der Gesamtschule

Lehrproben

2 je Fach bis zum Ende des 3. Hj.

Unangekündigte benotete Unterrichtsbesuche

1 je Fach bis zum Ende des 3. Hj.

Teilnahme an der Seminararbeit

Vgl. Tätigkeitsnachweise und Anforderungen der FS !


2. Staatsprüfung

Meldung

spätestens zu Beginn des 4. Hj. beim Prüfungsamt durch den Seminarleiter

Vornoten durch die Fachleiter (zulassungsrelevant für 2. Staatsexamen

Summe geteilt durch 2 (Punktzahl x 6)

Schulleiterbericht

allgemeiner Bewährungsbericht


Pädagogische Arbeit

nach eigener Wahl im Einvernehmen mit einem Fachleiter und Seminarleiter im 3. Hj. (Punktzahl x 4)

Prüfungslehrproben (zulassungsrelevant für die mündliche Prüfung)

je Fach eine, eine davon in Sek. II (x5)

Mündliche Prüfung

je Fach 30 min. fachdidaktisch-fachmethodische und pädagogisch-erziehungswissenschaftliche Prüfungsteile (Punktzahl x5)

Ende der Referendarzeit

mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses (=Urkunde)