APO vom 20. März 2003 Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist vornehmlich die Vorbereitung auf die Unterrichtspraxis am Gymnasium und an der Gesamtschule unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsziele sowie des spezifischen Auftrages der Gymnasien, aufbauend auf den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Zur Ausbildung gehört auch eigenverantwortlicher Unterricht. Die Ausbildung muss sich in angemessenem Umfang auf den Unterricht der gymnasialen Oberstufe beziehen." (Ausnahme: Kunstfach + Sek.I) § 35
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Pflichtveranstaltungen und Aufgaben | Erläuterungen |
Allgemeine Seminarsitzungen | |
Themen und Gegenstände: allgemeine Unterrichtslehre Pädagogik, besonders in Ihrem Bezug zur heutigen Schul- und Erziehungswirklichkeit Sozialpädagogik pädagogisch relevante Gebiete der Psychologie und der Soziologie Fragen zur europäischen Dimension des Unterrichts Themen der Bildungspolitik und Schulreform und - Fragen der Koedukation - der Interaktion von Behinderten - von Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und fächerübergreifende Aspekte der Erziehung, so z.B. - Medienerziehung - Umwelterziehung - Gesundheitserziehung - Sexualerziehung - Friedenserziehung - Verkehrserziehung
| 2-stündig/Woche unter Vorsitz des Seminarleiters und zusammen mit den Referendaren/Innen des gleichen Semesters. |
Fachsitzung | in jedem Fach 2-stündig/Woche: Fachdidaktik und -methodik |
Medienkunde und Informationstechnische Bildung | Teilnahmebestätigung |
Kursus Erste Hilfe | Teilnahmebestätigung |
Teilnahme an Veranstaltungen der Ausbildungsschulen | |
Unterrichtspraktische Ausbildung: Hospitation Unterricht unter Aufsicht | insgesamt 16 Stunden pro Woche anteilig |
eigenverantwortlicher Unterricht | 10 Wochenstunden über ein Schuljahr Unterrichtvertretung nach Belastung unterschiedliche Klassenstufen und im Rahmen der Möglichkeiten unterrichtliche Erfahrung an der Gesamtschule |
Lehrproben | 2 je Fach bis zum Ende des 3. Hj. |
Unangekündigte benotete Unterrichtsbesuche | 1 je Fach bis zum Ende des 3. Hj. |
Teilnahme an der Seminararbeit | Vgl. Tätigkeitsnachweise und Anforderungen der FS ! |
2. Staatsprüfung |
Meldung | spätestens zu Beginn des 4. Hj. beim Prüfungsamt durch den Seminarleiter |
Vornoten durch die Fachleiter (zulassungsrelevant für 2. Staatsexamen | Summe geteilt durch 2 (Punktzahl x 6) |
Schulleiterbericht
allgemeiner Bewährungsbericht | |
Pädagogische Arbeit
| nach eigener Wahl im Einvernehmen mit einem Fachleiter und Seminarleiter im 3. Hj. (Punktzahl x 4) |
Prüfungslehrproben (zulassungsrelevant für die mündliche Prüfung) | je Fach eine, eine davon in Sek. II (x5) |
Mündliche Prüfung | je Fach 30 min. fachdidaktisch-fachmethodische und pädagogisch-erziehungswissenschaftliche Prüfungsteile (Punktzahl x5) |
Ende der Referendarzeit | mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses (=Urkunde) |